Insbesondere bei der Erstellung neuer Bebauungspläne, bei der die Belange des ansässigen selbständigen Handwerks berührt werden könnten, aber auch bei der Festsetzung von Veranstaltungen geben wir als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen ab.
In Stellungnahmen und Gutachten berücksichtigen wir die Belange des selbständigen Handwerks.