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Die Ausbildung zum Metallbauer qualifiziert zu Höchstleistungen. Als
wichtiger Partner vieler Bereiche weist die Zukunft auf Erfolg. Der
qualifizierte Metallbauergeselle ist eine wertvolle Unterstützung für
jeden Betrieb und eine sichere Investition in die Zukunft des
Metallhandwerks. Und es stehen weitere Möglichkeiten offen: Meister,
Ingenieur, Betriebswirt oder die Übernahme eines eigenen Betriebes sind
konkrete Ziele – für beide Seiten. Ein Einsatz, der sich auszahlt!
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Köpfchen statt Muskeln
Beim Herstellen,
Prüfen, Instandsetzen und Montieren steht heute der Einsatz modernster
Technik im Vordergrund. Auch deswegen starten immer öfter junge Frauen
in ihre berufliche Zukunft bei den Metallbauern. Egal, ob es um
Fenster, Türen, Treppen, Geländer, Gitter, geschweißte
Stahlkonstruktionen, LKW-Aufbauten und -Anhänger, Förder-, Schließ- und
Fertigungsanlagen oder kunstvolle Metallarbeiten geht: Zahlreiche
technische Innovationen machen mittlerweile den Einsatz purer
Muskelkraft unnötig und sorgen dafür, dass verstärkt Köpfchen gefragt
ist.
Drei Fachrichtungen – drei Chancen
Natürlich
kommt auch die Praxis nicht zu kurz: Im Bereich Konstruktionstechnik
fertigst du Fenster, Türen und Tore aus verschiedenen Materialien und
richtest Podeste, Treppen und Hallen ein. Bereits in der Planungsphase
bist du wichtiger Partner von Architekten und Bauherren. Mit
künstlerischem Fingerspitzengefühl bist du in der Metallgestaltung
richtig. Hier lernst du mit Schmiedeeisen, Bronze und Kupfer zu
gestalten oder zu restaurieren. Auf individuelle Lösungen im Großformat
kommt es im Fachbereich Nutzfahrzeugbau an. Ob Silofahrzeug oder
Spezialsattelauflieger für den Schwerguttransport – immer gilt es, das
erworbene Know-how anzuwenden.
Ausbildungsdauer:
3,5 Jahre
Facts:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation
- Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse
- Qualitätsmanagement
- Prüfen und Messen
- Fügen
- Manuelles Spanen und Umformen
- Maschinelles Bearbeiten
- Instandhalten und Warten von Betriebsmitteln
- Schweißen, thermisches Trennen
- Manuelles und maschinelles Umformen von Blechen und Profilen
- Elektrotechnik
- Behandeln und Schützen von Oberflächen
- Transportieren von Bauteilen und Baugruppen
- Demontieren und Montieren von Bauteilen und Baugruppen
Fachrichtung Konstruktionstechnik:
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Montieren und Prüfen von hydraulischen, pneumatischen und elektrotechnischen Bauteilen
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Einrichten von Arbeitsplätzen an Baustellen
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Herstellen von Metall- oder Stahlbaukonstruktionen
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Herstellen und Befestigen von Bauteilen und Bauelementen an Bauwerken
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Montieren und Demontieren von Metall- oder Stahlbaukonstruktionen
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Montieren, Prüfen und Einstellen von Systemen
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Instandhalten von Konstruktionen des Metall- oder Stahlbaus
Fachrichtung Nutzfahrzeugbau:
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Elektrik und Elektronik
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Hydraulik und Pneumatik
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Herstellen und Umbauen von Karosserie, Fahrzeugrahmen und Aufbauten
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Einbauen,
Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen,
pneumatischen sowie elektrischen und elektronischen Systemen und Anlagen
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Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen
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Eingrenzen, Bestimmen und Beurteilen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen
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Warten und Instandsetzen von Systemen und Anlagen
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Prüfen und Instandsetzen von Karosserie, Fahrzeugrahmen und Aufbauten
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Prüfen, Bearbeiten und Schützen von Oberflächen
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Kontrollieren der durchgeführten Arbeiten unter Einbeziehung angrenzender Bereiche
Fachrichtung Metallgestaltung:
- Herstellen von Flächen und Körpern durch Treiben
- Handhaben von Schmiedefeuern und schmiedbaren Werkstoffen
- Herstellen von Schmiedeteilen durch manuelles Schmieden
- Herstellen von Schmiedeteilen durch maschinelles Schmieden
- Herstellen und Instandhalten von Werkzeugen und Hilfswerkzeugen zum Schmieden
- Herstellen und Montieren von Bauteilen und Gegenständen
- Gestalten von Oberflächen
- Befestigen von Bauteilen
Gesellenprüfung
Teil 1:
Während
der Berufsausbildung ist Teil 1 der Gesellenprüfung durchzuführen. Er
soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Teil 2:
Die Ausbildung schließt mit einer Gesellenprüfung ab
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