In der vergangenen Woche hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bundesweite Schwerpunktprüfungen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Friseurhandwerk durchgeführt.
Die Hauptzollämter Aachen, Augsburg, Bielefeld, Braunschweig, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt am Main, Gießen, Hamburg, Hannover, Heilbronn, Itzehoe, Karlsruhe, Kiel, Koblenz, Köln, Landshut, Lörrach, Magdeburg, München, Münster, Nürnberg, Oldenburg, Osnabrück, Potsdam, Rosenheim, Saarbrücken, Schweinfurt, Singen sowie weitere überprüften über 2.800 Betriebe und 7.000 Friseurinnen und Friseure und zeigten zum Teil massive Verstöße bei der Einhaltung von Arbeitsbedingungen auf. Die Beamten der regionalen Hauptzollämter kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Eine Bilanz der bundesweiten Schwerpunktprüfungen im Friseurhandwerk hat imsalon.de zusammengefasst: https://imsalon.de/…/bundesweite-schwerpunktpruefungen…/.
Bereits seit 2016 besteht das Bündnis zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zwischen dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV), dem Bundesfinanzministerium (BMF) und ver.di. „Unser Bündnis zeigt eindrucksvoll Erfolge. Die Kontrollen der örtlichen Behörden sind ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Friseurhandwerk“, so ZV Hauptgeschäftsführer Jörg Müller.
Der Zentralverband ermutigt weiterhin zu erhöhter Sensibilität bei allen beteiligten Institutionen, wie Innung, Landesverband, Zoll, Ordnungsamt, Handwerkskammer, Polizei oder Steuerfahndung und letztlich auch der Öffentlichkeit.
Quelle: ZV Friseurhandwerk