Gemeinsam etwas bewegen

Ihr Mitgliedsantrag
Mit einer Innungsmitgliedschaft sind Sie in bester Gesellschaft.
Die Innungsmitgliedschaft lohnt sich sowohl in ideeller als auch materieller Hinsicht durch eine Vielzahl geldwerter Vorteile. Durch zügigen Informationsfluss, fundierte Beratung und schnelle Lösungen sparen Sie einerseits viel Zeit, andererseits sparen Sie sehr viel Geld durch die Nutzung deutlich günstigerer oder komplett entfallender Gebühren.
Insbesondere für ausbildende Betriebe, die erheblich niedrigere Prüfungsgebühren in Anspruch nehmen und auch keine Lehrlingsbetreuungsgebühr zahlen, finanziert sich der Innungsbeitrag aufgrund der enormen Einsparungen in vielen Fällen praktisch selbst. Wir berechnen Ihnen gern Ihre individuellen Vorteile.
Mitglied der Handwerks-Innung kann gem. § 58 der Handwerksordnung (HwO) jeder Inhaber eines Handwerksbetriebes oder eines handwerksähnlichen Gewerbes werden, der das Metier ausübt, für welches die Handwerks-Innung gebildet ist. Die jeweilige Satzung der bestehenden Innung, die eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts darstellt, bestimmt alles Nähere.
Der Aufnahmeantrag zur Innungsmitgliedschaft kann bei der Kreishandwerkerschaft Osnabrück angefordert werden. Über die Aufnahme oder Ablehnung des Antrages entscheidet gem. § 7 der Innungssatzung der Innungsvorstand.
Darüber hinaus kann die Handwerks-Innung Gastmitglieder aufnehmen, die dem Handwerk, für das die Innung gebildet wurde, beruflich oder wirtschaftlich nahe steht. Gastmitglieder nehmen an Innungsversammlungen mit beratender Stimme teil.
Die Gemeinschaft macht Sie stark!
Bei Fragen und Problemen stehen Sie nicht alleine da, sondern Ihnen steht ein ganzes Netzwerk an Kollegen, Gleichgesinnten und Experten zur Verfügung, die Ihnen gerne helfen.
Natürlich profitieren Sie neben Rat und Tat auch von einer ganzen Reihe finanzieller Vorteile.
Füllen Sie einfach das folgende Kontaktformular aus. Wir prüfen die Einhaltung der Mitgliedschaftsvoraussetzungen und antworten Ihnen.